Hilfe beim Schaden
Bei der Schadensabwicklung empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Niemals dem gegnerischen Versicherer die Abwicklung des Schadens überlassen bzw. unter keinen Umständen auf die Vorschläge der gegnerischen Versicherung eingehen.
- Beauftragung eines eigenen Sachverständigen zur genauen Feststellung des Fahrzeugschadens, zur Beweissicherung - wenn möglich, schon an der Unfallstelle, zur Ermittlung der zustehenden Wertminderung, zur Ermittlung des regionalen Restwertes, zur Ermittlung des realistischen Wiederbeschaffungswertes.
- Beauftragung eines eigenen Rechtsanwaltes zur Durchsetzung sämtlicher Forderungen.
Wichtig hierbei:
Wählen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen.
Bei Bedarf:
Beauftragung einer Werkstatt Ihres Vertrauens mit der Instandsetzung des Fahrzeuges. Sofern erforderlich, die Inanspruchnahme eines Mietwagens.
In allen Fällen empfiehlt sich ein guter Informationsaustausch zwischen den Parteien (Geschädigter, Sachverständiger, Rechtsanwalt), um eine kurzfristige und effektive Abwicklung für den Geschädigten zu ermöglichen.
Tipps zur Beweissicherung
Wenn es einmal gekracht hat, war natürlich immer der andere schuld! - Dieser behauptet wiederum das Gegenteil. Und schon nehmen lang andauernde Streitgespräche Ihren Lauf, die nicht selten erst bei Gericht ein Ende finden.
F O T O S klären die Schuldfrage, wenn sie richtig aufgenommen wurden! Streitet der Schädiger später seine Schuld ab, hat er keine Chance!
Unfall-Fotos sind deshalb wichtige Beweismittel und so wird's gemacht:
- Nach Möglichkeit die Fahrzeuge in der Stellung direkt nach dem Zusammenstoß fotografieren.
- Der Unfallort muss weiträumig und übersichtlich von mehreren Seiten aufgenommen werden, wobei auf Bezugspunkte (Straßenmarkierungen, Schilder, usw.) geachtet werden muss.
- Die beschädigten Fahrzeuge selbst müssen zuerst diagonal von vorn und hinten aufgenommen werden, so dass pro Foto jeweils zwei Fahrzeugseiten sichtbar werden.
- Die Unfallstelle (beteiligte Fahrzeuge in Endstellung) muss in Nahaufnahme festgehalten werden.
- Weiterhin müssen Detailfotos der beschädigten Fahrzeugpartien aufgenommen werden.
- Auf kleine Beschädigungen (Haarrisse, abgebrochene Befestigungsnasen, u.s.w.) sollte auf dem Foto mit einer geeigneten Markierung hingewiesen werden.
- Eindellungen sollten - jeweils in Objekthöhe - einmal frontal und einmal in spitzem Winkel aufgenommen werden.
A C H T U N G ! Machen Sie lieber zu viele als zu wenige Fotos
Fahrzeuge erst vom Unfallort entfernen, wenn Endstandorte z.B. mit Kreide (Unfallset!) gekennzeichnet sind. Dabei sollten Sie auf das Vorhandensein von Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritten, Splittern usw. achten.
Selbstverständlich können Sie die Beweis- / Spurensicherung auch Ihrem Kfz-Sachverständigen überlassen.
Sie erreichen uns unter der Rufnummer: + 49 (0) 152 - 54708123
Es empfiehlt sich, den Europäischen Unfallbericht auszufüllen
In unserem Formular-Bereich können Sie sich schnell das entsprechende Formular kostenlos herunterladen, oder fordern Sie das Formular per E-Mail bei uns an.
Sind die Daten des Unfallgegners nicht feststellbar, bestehen Zweifel an der Schuldfrage oder ist der Sachverhalt für Sie undurchschaubar, so ziehen Sie unbedingt die Polizei hinzu. Bei umfangreicheren Blechschäden sollte und bei Personenschäden muss die Polizei verständigt werden. Daten der Zeugen (Adresse und kurze Bemerkungen) aufnehmen - wichtig!
Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit können Sie bei einem Haftpflichtschaden zu jeder Tages- und Nachtzeit zu Lasten der gegnerischen Versicherung einen Abschleppdienst anfordern:
ADAC Telefonnummer: 0180 / 222 2222
Bei einem Kaskoschaden werden die Abschleppkosten über Ihren hoffentlich vorhandenen Schutzbrief abgerechnet.
Zentralruf der Autoversicherer - Kontaktdaten:
Telefon: (0180) 25 0 26 Telefax: (040) 339 65 401