Kfz-Sachverständiger Heinz Breitsameter
Als unabhängiger Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung, begutachte ich Kraftfahrzeugschäden und erstelle Gutachten wie beispielsweise Schadengutachten oder Wertgutachten für Fahrzeuge.
Ebenso berate ich Sie zu einer schnellen und sicheren Abwicklung von Unfallschäden nach einem Autounfall.
Schadensgutachten erstelle ich für Haftpflichtschäden, Vollkaskoschäden und Teilkaskoschäden.
Bei geringfügigen Schäden, die unter circa 750,-- Euro (ungefährer Wert) liegen, sogenannten Bagatellschäden, fertige ich Ihnen auf Wunsch ein Kurzgutachten beziehungsweise einen Kostenvoranschlag an.
Zudem verfasse ich Fahrzeugbewertungen. Je nach Verwendungszweck der Bewertung bestimme ich den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs oder den jeweiligen Händlereinkaufswert.
Auch für allgemeine Beratungen rund ums Fahrzeug stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Vertrauen Sie meiner Kompetenz als Kfz-Sachverständiger, Kfz-Mechaniker-Meister
Ihr Kfz-Sachverständiger
Heinz Breitsameter
Fragen und Antworten zum Schadensgutachten
Gibt es verschiedene Gutachten?
Im Wesentlichen gibt es folgende Schadensgutachten:
- Haftpflicht - Schadengutachten
- Teilkasko - Schadengutachten
- Vollkasko - Schadengutachten
- Gerichtsgutachten
Brauche ich ein Gutachten?
Ein Gutachten gewährleistet, dass Sie Ihre Rechtsansprüche gegenüber Versicherungen, Gerichten, usw. durchsetzen können und eine schnelle problemlose Schadensregulierung erfolgt.
Je nachdem, ob der Schaden selbst verursacht oder fremdverschuldet ist, können Sinn und Zweck des Gutachtens unterschiedlich sein.
Als Sachverständiger, Kfz-Mechaniker-Meister und Karosserie- & Fahrzeugbauer-Meister, garantiere ich Ihnen, dass das Schadensgutachten mit größter fachlicher Kompetenz erstellt wird.
Das Schadensgutachten kann je nach Umstand und Aufwand direkt an der Unfallstelle vor Ort, in einer Werkstatt Ihres Vertrauens, in meiner Werkstatt oder direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.
Was ist im Schadensgutachten enthalten?
Je nach Art und Verwendung des Gutachtens werden folgende bedeutsamen Daten erfasst:
- Art und Umfang des Schadens
- Höhe der kalkulierbaren Reparaturkosten
- Kalkulierte Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungswert
- Wiederbeschaffungsdauer
- gegeben falls merkantile Wertminderung
- gegeben falls technische Wertminderung
- Restwert Wertverbesserungen
- Nutzungsausfallentschädingung pro Tag
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Schadensaufnahme erfolgt in aller Regel am nächsten Werktag (Montag bis Samstag) der Beauftragung. Spätestens nach 48 Stunden ist das Gutachten versandfertig und wird Ihrem Wunsch entsprechend per Post, Fax oder Email an Sie, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Versicherung oder Ihre Werkstatt verschickt.
Neutralität setzt sich durch!
Schadengutachten: Wir ermitteln alle Details
Ob Kasko- oder Haftpflichtschäden: Wir ermitteln präzise alle Details, die für die Beweissicherung und Schadenregulierung wichtig sind. Alle unsere Gutachten sind verkehrsfähig und prozesstauglich – zum Schutz vor unberechtigten Forderungen und für die Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche.
Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte die freie Wahl des Gutachters. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung, sofern die Bagatellschadengrenze (derzeit ca. 750 Euro) nicht unterschritten wird.
Bei einem Kaskoschaden ist der Geschädigte bei der Gutachtenbeauftragung an die Weisung des Versicherers gebunden.